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Private- Haftpflichtversicherung
Damit Freunde immer Freunde bleiben !!!

1. Versichert ist:

die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung , insbesondere
  
 a) als Familien und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
b) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen;
c) als Inhaber
-1. einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer) einschließlich Ferienwohnung
-2. eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses
 -3. eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern sie ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen, vom Versicherungsnehmer selbst genutzten Garagen und Gärten, sowie eines Schrebergartens. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und der Benutzung einer genehmigten Rundfunk und Fernsehempfangsanlage einschließlich der dem Hausbesitzer gegenüber übernommenen vertraglichen Haftung aus dem Vorhandensein solcher Antennen, soweit hierfür nicht über die zuständige Rundfunkanstalt Versicherungsschutz besteht; als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von EUR 50.000, je Bauvorhaben.
 d) als Radfahrer;
e) aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd;
f) aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Hieb , Stoß und Schusswaffen sowie Munition, nicht jedoch bei Führen oder Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen;
g) als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken. Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Eigentümer sind nicht versichert;
h) als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.





  
 
  
   

2. Mitversichert ist:

 a) die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
-1. des Ehegatten des Versicherungsnehmers;
-2. ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief , Adoptiv und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in der Schul oder Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden;
-3. aller unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden und allein stehenden Personen, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben und dort polizeilich gemeldet sind (außer Wohn-Gemeinschaften);
 b) die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das gleiche gilt für Personen, die mit Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
 
 
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